Seminarnummer: 20241113-5
SPECIAL
Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: Ein systematischer Überblick anhand grundlegender und aktueller Entscheidungen
Datum
Dauer
Ort
Referent/en
Seminarbeitrag
EUR 470.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download), ein Mittagessen inkl. Getränke, Kaffeepausen, Konferenzgetränke
Seminarziel
Sowohl das Erb- und Pflichtteilsrecht als auch das Verlassenschaftsverfahren sind im hohen Maß durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs geprägt. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von grundlegenden und aktuellen Entscheidungen in diesen Rechtsgebieten, wobei besonderer Wert auf die Zusammenhänge zwischen materiellem Recht und Verfahren gelegt wird. Erfahren Sie unter anderem, welche typischen Fehler in diesem Rechtsbereich auftreten und wie diese verhindert werden können.
Ablauf
Mittwoch, 13. November 2024
09.00 – 10.30 Uhr:
- Letztwillige Verfügung:
- Form, Inhalt und typische Fehler
- Bekämpfung im Verfahren über das Erbrecht
10.30 – 11.00 Uhr Pause
11.00 – 12.30 Uhr:
- Gesetzliche Erbfolge
- Vorausvermächtnis des Ehegatten / Partners / Lebensgefährten
- Pflegevermächtnis
- Pflichtteil: Berechtigung, Enterbung, Minderung
12.30 – 14.00 Uhr Mittagspause
14.00 - 15.30 Uhr:
Pflichtteil:
- Berechnung
- Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen.
- Informationsbeschaffung
- Fallen im Pflichtteilsprozess
15.30 – 16.00 Uhr Pause
16.00 – 17.30 Uhr
Verlassenschaftsverfahren:
- Überschuldeter Nachlass
- Verwaltung des Nachlasses
- Möglichkeiten und Grenzen der Inventarisierung
- Fragen der internationalen Zuständigkeit
Informationen
Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.
Das digitale Skript zu Ihrem gebuchten Seminar steht Ihnen ca. 24 Stunden vor Beginn des Seminars in unserem Kundenportal myawak.at zum Download zur Verfügung. In Ausnahmefällen erhalten wir das Skriptum von den Vortragenden erst kurz vor Beginn des Seminars. Wir ersuchen in diesen Fällen um Ihr Verständnis.
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