Seminarnummer: OS2025001-9
Rechtsberatende Berufe unterliegen einer strengen Anti-Geldwäsche-Compliance. Diese umfasst auch Pflichten zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.
Jede Anwältin und jeder Anwalt hat die eigene Kanzlei risikobasiert zu durchleuchten und eine individuelle Risikoanalyse zu verfassen. Geeignete Strategien, Verfahren und Kontrollen haben die Anti-Geldwäsche-Compliance intern sicherzustellen. Ein Risikomanagementsystem muss die Einhaltung der Identifizierungs-Anforderungen garantieren. Bei Geldwäsche-Verdacht ist eine Meldung an die Behörde zu erstatten.
Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter sowie sonstige Beschäftigte sind durch geeignete Maßnahmen mit den Bestimmungen, die der Verhinderung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung dienen, vertraut zu machen. Diese Maßnahmen schließen die Teilnahme an besonderen Fortbildungsprogrammen ein. Auch jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt haben an entsprechenden Fortbildungsprogrammen teilzunehmen. Diese standesrechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der beruflichen Aufsicht strikt kontrolliert. Massive Sanktionsdrohungen - bis hin zu Geldbußen von EUR 1.000.000,00 - zeigen, dass für jede Kanzlei Handlungsbedarf besteht.
Machen Sie sich und Ihre Kanzlei „fit for compliance“. Informieren Sie sich im Live-Webcast der AWAK über die hohen Anforderungen an die anwaltliche Praxis im kritischen Spannungsfeld zu den eigenen Mandantinnen und Mandanten: Kompakt, informativ und nachhaltig.
Inhalte:
Dieser ON DEMAND-WEBCAST ist ein Mitschnitt des LIVE-WEBCAST: GELDWÄSCHE: Aktuelle Berufspflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. - Systematik. Compliance. Praxis. am 23. Jänner 2025.
Der ON DEMAND-WEBCAST wird im Umfang von 1 Halbtag gemäß §§ 36 iVm 35 Abs 2 RL-BA 2015 bestätigt.
Die Anwaltsakademie legt großen Wert auf die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das im Interesse der Verständlichkeit verwendete generische Maskulinum umfasst gleichermaßen Frauen und Männer.
Sie entscheiden selbst: