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Referent / in

DDr. Meinhard Ciresa

DDr. Meinhard Ciresa Rechtsanwalt in Wien
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ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl

ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl Universität Wien, Institut für Zivilrecht; Leiter des europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht
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Seminarnummer: 20240614-8

SPECIAL

Digitalisierungsrecht

Datum

14. Juni 2024 - 15. Juni 2024

Dauer

9 Stunden / 3 Halbtage

Ort

Wien, Fleming's Hotel Wien - Stadthalle/Nähe Westbahnhof, Neubaugürtel 26 - 28, 1070 Wien

Referent/en

DDr. Meinhard Ciresa, Rechtsanwalt in Wien
ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl, Universität Wien, Institut für Zivilrecht; Leiter des europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht

Seminarbeitrag

EUR 705.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwaltsanwärter
EUR 705.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download), ein Mittagessen inkl. Getränke, Kaffeepausen, Konferenzgetränke

Seminarziel

Mit der VO (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der RL 2000/31/EG wurde zwanzig Jahre nach der Verabschiedung der „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“ (RL 2000/31/EG) ein unmittelbar anwendbarer Rechtsrahmen geschaffen, der die Bedingungen für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im gesamten Binnenmarkt harmonisiert. Ziel dieses Rechtsrahmens ist es, ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen, das der Verbreitung illegaler Online-Inhalte und den gesellschaftlichen Risiken entgegenwirkt, die mit der Verbreitung von Desinformation und anderen Inhalten verbunden sein können, und in dem die Grundrechte wirksam geschützt und Innovationen gefördert werden.

Die VO gilt ab dem 17. Februar 2024, wobei die Bestimmungen über sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen bereits früher in Kraft traten.

Ab dem 17. Februar sind das Kommunikationsplattformgesetz (KoPlG) und einige Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) nicht mehr anwendbar. Vor allem aber musste bis zu diesem Zeitpunkt eine Behörde eingerichtet werden, die die Bestimmungen der Verordnung durchsetzt („Koordinator für digitale Dienste“). Für diese Aufgabe kam nur eine weisungsfreie Bundesbehörde in Frage; aufgrund der großen Überschneidung mit den bisherigen Aufgaben wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dieser Aufgabe betraut.

Am 30.12.2023 wurde das DSA-Begleitgesetz (DSA-BegG) mit umfangreichen Änderungen des KommAustria-G, des ECG (Änderung der Providerhaftung), des UrhG, des MedienG und einiger anderer Gesetze kundgemacht. Das DSA-BegG ist am 17.02.2024 in Kraft getreten. Mit dem DSA-BegG wurde auch das Koordinator-für-digitale Dienste-Gesetz (KDD-G) erlassen.

Was bedeutet dies für die anwaltliche Praxis?

Das Seminar informiert Sie über die Rechtslage und über die aktuellen Entwicklungen im österreichischen und im EU-Recht sowie insbesondere auch über die einschlägige Judikatur.

Ablauf

Freitag, 14. Juni 2024

09.00 - 11.00 (ZANKL)
Allgemeine normative Rahmenbedingungen (insb. Vertrags- und Haftungsrecht, einschl. Fernabsatzrecht, neues Produkthaftungsrecht für Software)

11.30 - 12.30 (ZANKL)
E-Commerce-Recht, Digital Services/Markets Act

14.00 - 15.30 (ZANKL)
ChatGPT: Was kann/darf KI? (Artificial Intelligence Act, KI-Haftungs-RL)

16.00 - 17.30 (ZANKL)
Ausgewählte Judikatur


Samstag, 15. Juni 2024

09.00 - 09.45 (CIRESA)
Rechtsfragen beim Einrichten einer Social Media-Präsenz (Impressum, Account-Inhaberschaft etc.)
Social Media Guidelines – Richtlinien für die Nutzung des Social Web im Unternehmen

09.45 - 10.30 (CIRESA)
Werben bei Facebook, Youtube & Co. - Was geht, was geht nicht?
Praxistipps für Gewinnspiele und Direktmarketing (TKG, DSGVO etc.)
Bilder, Videos, Texte - Was ist zu beachten?

11.00 - 12.30 (CIRESA)
Verwendung von User Generated Content
Rechtssicherheit in Fragen der Haftung und des Urheberrechts
Auswirkungen der Urh-Nov 2021 (Pre-Flagging, Beschwerden etc.)

Informationen

Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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