Seminarnummer: 20260528-5
SPECIAL
Sachverhaltsgrundlage ermitteln - Beweisverfahren im Zivilprozess
Datum
Dauer
Ort
Referent/en
Seminarbeitrag
EUR 520.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
EUR 520.00 (exkl. 20% USt.), für Kanzleipersonal
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download) und Verpflegung
Seminarziel
Dreh- und Angelpunkt des erstinstanzlichen Zivilverfahrens ist die Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage, dem Beweisverfahren kommt im Zivilprozess zentrale Bedeutung zu. Wie wird der zu ermittelnde Sachverhalt abgegrenzt, welche Möglichkeiten gibt es, auf die Sachverhaltsermittlung einzuwirken und was tun, wenn die Tatsachenfeststellungen gegen meinen Standpunkt sprechen?
Schwerpunkte des Seminars:
- Notwendiges und nützliches Vorbringen im Zivilprozess
- Beweismittel und deren Beantragung im Beweisverfahren
- Beweisnotstand und Auswege
- Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung
- direkte und indirekte Bekämpfung der Tatsachenfeststellungen
Ablauf
Donnerstag, 28. Mai 2026:
17.00 - 20.30 Uhr
notwendiges und nützliches Vorbringen anhand von Judikaturbeispielen
- Dispositionsgrundsatz
- überschießende Feststellungen
- Behauptungslast
- Unschlüssigkeit
Auswege bei Informationsdefiziten
- Vorbringen auf Vermutungsbasis kombiniert mit Beweisantrag (Abgrenzung Erkundungsbeweis)
- Auskunftsansprüche
- Fragerecht nach § 184 ZPO
allgemeines zum Beweisverfahren
- Beweisbedürftigkeit von Tatsachen
- Beweisbefreiungen
- korrekter Beweisantrag
Freitag, 29. Mai 2026:
17.00 - 20.30 Uhr
Beweismittel und deren Beantragung im Beweisverfahren
- Urkunden
- Zeugen
- Sachverständiger
- Augenschein
- jeweils Abgrenzungsfragen, Antrag auf Vorlage durch den Gegner und Dritte etc.
Bekämpfung der Tatsachengrundlage
- Stoffsammlungsmangel, insbesondere vorgreifende Beweiswürdigung und Überraschungsverbot
- Beweisrüge
- sekundäre Feststellungsmängel
- Abgrenzungsfragen
Informationen
Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.
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