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Referent / in

Mag. Ronald Frühwirth

Mag. Ronald Frühwirth Rechtsanwalt in Wien
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Mag. Stephan Klammer Leiter des Geschäftsbereichs Rechtsberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH
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Dr. Sibel Langet-Uranüs, LL.M.

Dr. Sibel Langet-Uranüs, LL.M. Senior Legal Assistant in der Rechtsabteilung des Österreich-Büros des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR)
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Mag. Daniela Urban, LL.M.

Mag. Daniela Urban, LL.M. Richterin am Bundesverwaltungsgericht und Kammervorsitzende der Kammer für Asyl- und Fremdenrecht
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Seminarnummer: 20260508A-8

FORTBILDUNG

GEAS-Reform und die Neuordnung des Asylverfahrens

Datum

08. Mai 2026 - 09. Mai 2026

Dauer

9 Stunden / 3 Halbtage

Ort

Wien, AWAK - LeopoldQuartier - Raum "Themis", Obere Donaustraße 25/1/1, 1020 Wien

Referent/en

Mag. Ronald Frühwirth, Rechtsanwalt in Wien
Mag. Stephan Klammer, Leiter des Geschäftsbereichs Rechtsberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH
Dr. Sibel Langet-Uranüs, LL.M., Senior Legal Assistant in der Rechtsabteilung des Österreich-Büros des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR)
Mag. Daniela Urban, LL.M., Richterin am Bundesverwaltungsgericht und Kammervorsitzende der Kammer für Asyl- und Fremdenrecht

Seminarbeitrag

EUR 780.00 (exkl. 20% USt.), Präsenz
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download) und Verpflegung

Seminarziel

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben im Mai 2024 den Asyl- und Migrationspakt verabschiedet. In diesem Pakt sind insgesamt 9 Verordnungen und eine Richtlinie enthalten, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) auf gänzlich neue Beine stellen.

Durch die Normierung in Form von großteils Verordnungen werden die neuen Bestimmungen direkt anwendbar sein. Es bedarf aber auch zahlreicher Anpassungen des nationalen Rechts, die sich im „Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz – AMPAG“ finden. 

Dieses Seminar richtet sich an im Asyl- und Migrationsrecht tätige RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen und soll die neue Rechtslage praxistauglich vermitteln. Die ReferentInnen stellen die zahlreichen Neuerungen aus ihren unterschiedlichen Perspektiven dar.

Ablauf

Freitag, 08. Mai 2026

09.00 - 17.00 Uhr

1. Übersicht, Überblick und Übergangsbestimmungen

2. Screening und die Fiktion der Nichteinreise 

3. Antragstellung – Verfahrensbeginn

4. Zuständigkeit nach der AMMVO (Dublin-neu)

5. (Un)zulässigkeit (zB Konzepte des sicheren Staates, Folgeanträge)

6. Recht auf Verbleib im behördlichen Verfahren

7. Normverfahren (inkl neue Arten von Entscheidungen und Familienverfahren)

8. Beschleunigtes Verfahren

9. Grenzverfahren und Grenzrückführungsverfahren

10. Rechtsmittel: Fristen, Prüfungsumfang und Einschränkungen

11. Beschwerdeverfahren am BVwG (samt Recht auf Verbleib)

 

Samstag, 09. Mai 2026

09.00 - 12.30 Uhr

1. Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die BBU

2. Materielles Recht (Änderungen bei Nachfluchtgründen, subsidiärem Schutz, neuer Aufenthaltstitel nach § 54a AsylG 2005, Entziehungstatbestände)

3. Karten, Aufenthaltstitel, Verlängerungsanträge

4. Familienzusammenführung neu (§ 46a NAG und Übergangsbestimmungen)

5. Änderungen im Fremdenpolizeirecht (Einreiseverbot neu, Aufenthaltsverfestigung)

6. Haft (Screening-Haft, Grenzverfahrenshaft, Schubhaft, Beugehaft neu)

7. Leistungsentzug bei der Grundversorgung 

Informationen

Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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