Seminardetails

Referent / in

Hofrat Dr. Alfred Grof

Hofrat Dr. Alfred Grof Richter am Landesverwaltungsgericht Oberösterreich i.R.
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Seminarnummer: 20260205-9

BRUSH UP

Aktuelle Entwicklungen: EGMR, EUGH u. nationale Höchstgerichte

Datum

05. Februar 2026 - 06. Februar 2026

Dauer

6 Stunden / 2 Halbtage

Ort

ONLINE

Referent/en

Hofrat Dr. Alfred Grof, Richter am Landesverwaltungsgericht Oberösterreich i.R.

Seminarbeitrag

EUR 420.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwaltsanwärter
EUR 420.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
EUR 420.00 (exkl. 20% USt.), für Kanzleipersonal
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download)

Seminarziel

Als Folge des Beitritts zur EMRK und zur EU wird die österreichische Rechtsordnung in zunehmendem Maße durch die Judikatur des EGMR und des EuGH „fremdbestimmt“. Um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, müssen die innerstaatlichen Höchstgerichte nicht nur selbst die Rechtsprechung beider europäischer Gerichtshöfe umsetzen, sondern zudem sicherstellen, dass sich auch die unterinstanzlichen Gerichte daran halten, um dem Europarecht in Österreich faktische Effektivität zu verschaffen.

Erfolgreiche Parteivertreterinnen und Parteienvertreter müssen daher sich auf diesem Rechtsgebiet abzeichnende und verfestigende Trends möglichst frühzeitig erkennen. Dem soll dieses Seminar dienen, indem die grundlegend-komplexen Zusammenhänge zwischen dem Europarecht und dem nationalen Recht dargestellt und davon ausgehend die aktuellsten höchstgerichtlichen Entscheidungen analysiert werden.

 

Ablauf

Donnerstag, 5. Februar und Freitag, 6. Februar 2026 (17:00 - 20:30)

1. Allgemeine Grundlagen 

  • Zur Rechtsqualität und Verbindlichkeit der EGRC in den Mitgliedstaaten, insbesondere: Vorrang des Unionsrechts 

  • EMRK als Bestandteil des nationalen Verfassungsrechts 

  • Zum horizontalen Verhältnis zwischen EGRC und EMRK, insbesondere: inhaltliche Überschneidungen und Divergenzen, Individualbeschwerde- und Vorlagesystem, „Bosphorus“-Vermutung 

  • Änderungen durch das 15.ZPMRK

 

2. Neuere Judikatur des EGMR und des EuGH, v.a. zu Art. 6 EMRK, zum Verhältnismäßigkeits- und zum Kumulationsprinzip sowie zu nationalen Monopolbestimmungen 
 

3. Neuere Judikatur des VfGH, insbesondere zu Grundrechtsgewährleistungen 
 

4. Neuere Judikatur des VwGH und des OGH, insbesondere zu verfahrensrechtlichen Fragen 

 

 

SCHWERPUNKTE

• Das Verhältnis zwischen EMRK/EGMR und EGRC/EuGH – Harmonisierungsmöglichkeiten angesichts dualer Letzkompetenzen, sog. „Bosphorus-Vermutung“, Beitritt der EU zur EMRK (?) …

• Vorrang des Unionsrechts; Grundprinzipien nationaler Verfassungen; sog. „Integrationsfester Verfassungskern“(?)

• Bedingungen für die Anwendbarkeit der EU-Grundfreiheiten (Auslandsbezug) und der EGRC (Durchführung von Unionsrecht)

• Spezielle Grundrechtsgewährleistungen, insbesondere unter dem Aspekt genereller Anwendungsprinzipien (Grundrechtsvorbehalte, Verhältnismäßigkeit, …)

• Tragende Elemente eines fairen Verfahrens als neuralgische Punkte der nationalen Verfahrensordnungen, v.a. im Bereich der Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts, am Beispiel des Mehrfachverfolgungs- und -bestrafungsverbots

• Wirtschaftliche Grundfreiheiten der EU, im Besonderen das Verbot der Inländerdiskriminierung

• Widerstände nationaler Höchstgerichte gegen die Umsetzung von EGMR- und EuGH-Judikatur

• Änderungen durch das 15.ZPMRK – Entlastung des EGMR, Verkürzung der Beschwerdefrist, …

Informationen

Sie erhalten einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn die Zugangsdaten zu diesem Seminar. Die Übertragung findet über ZOOM statt. Wir bitten um Download der App ZOOM. Bitte beachten Sie, dass Sie eine stabile Internetverbindung (Breitband bzw. stabiles WLAN) benötigen, um eine einwandfreie Übertragung zu gewährleisten.

Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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