Seminarnummer: 20260205-9
BRUSH UP
Aktuelle Entwicklungen: EGMR, EUGH u. nationale Höchstgerichte
Datum
Dauer
Ort
Referent/en
Seminarbeitrag
EUR 420.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
EUR 420.00 (exkl. 20% USt.), für Kanzleipersonal
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download)
Seminarziel
Als Folge des Beitritts zur EMRK und zur EU wird die österreichische Rechtsordnung in zunehmendem Maße durch die Judikatur des EGMR und des EuGH „fremdbestimmt“. Um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, müssen die innerstaatlichen Höchstgerichte nicht nur selbst die Rechtsprechung beider europäischer Gerichtshöfe umsetzen, sondern zudem sicherstellen, dass sich auch die unterinstanzlichen Gerichte daran halten, um dem Europarecht in Österreich faktische Effektivität zu verschaffen.
Erfolgreiche Parteivertreterinnen und Parteienvertreter müssen daher sich auf diesem Rechtsgebiet abzeichnende und verfestigende Trends möglichst frühzeitig erkennen. Dem soll dieses Seminar dienen, indem die grundlegend-komplexen Zusammenhänge zwischen dem Europarecht und dem nationalen Recht dargestellt und davon ausgehend die aktuellsten höchstgerichtlichen Entscheidungen analysiert werden.
Ablauf
Donnerstag, 5. Februar und Freitag, 6. Februar 2026 (17:00 - 20:30)
1. Allgemeine Grundlagen
Zur Rechtsqualität und Verbindlichkeit der EGRC in den Mitgliedstaaten, insbesondere: Vorrang des Unionsrechts
EMRK als Bestandteil des nationalen Verfassungsrechts
Zum horizontalen Verhältnis zwischen EGRC und EMRK, insbesondere: inhaltliche Überschneidungen und Divergenzen, Individualbeschwerde- und Vorlagesystem, „Bosphorus“-Vermutung
Änderungen durch das 15.ZPMRK
2. Neuere Judikatur des EGMR und des EuGH, v.a. zu Art. 6 EMRK, zum Verhältnismäßigkeits- und zum Kumulationsprinzip sowie zu nationalen Monopolbestimmungen
3. Neuere Judikatur des VfGH, insbesondere zu Grundrechtsgewährleistungen
4. Neuere Judikatur des VwGH und des OGH, insbesondere zu verfahrensrechtlichen Fragen
SCHWERPUNKTE
• Das Verhältnis zwischen EMRK/EGMR und EGRC/EuGH – Harmonisierungsmöglichkeiten angesichts dualer Letzkompetenzen, sog. „Bosphorus-Vermutung“, Beitritt der EU zur EMRK (?) …
• Vorrang des Unionsrechts; Grundprinzipien nationaler Verfassungen; sog. „Integrationsfester Verfassungskern“(?)
• Bedingungen für die Anwendbarkeit der EU-Grundfreiheiten (Auslandsbezug) und der EGRC (Durchführung von Unionsrecht)
• Spezielle Grundrechtsgewährleistungen, insbesondere unter dem Aspekt genereller Anwendungsprinzipien (Grundrechtsvorbehalte, Verhältnismäßigkeit, …)
• Tragende Elemente eines fairen Verfahrens als neuralgische Punkte der nationalen Verfahrensordnungen, v.a. im Bereich der Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts, am Beispiel des Mehrfachverfolgungs- und -bestrafungsverbots
• Wirtschaftliche Grundfreiheiten der EU, im Besonderen das Verbot der Inländerdiskriminierung
• Widerstände nationaler Höchstgerichte gegen die Umsetzung von EGMR- und EuGH-Judikatur
• Änderungen durch das 15.ZPMRK – Entlastung des EGMR, Verkürzung der Beschwerdefrist, …
Informationen
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