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Referent / in

DDr. Gerald Fürst

DDr. Gerald Fürst Rechtsanwalt in Mödling
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Brigadier Stefan Pfandler

Brigadier Stefan Pfandler Leiter des Landeskriminalamtes in Niederösterreich
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Dr. Ernst Schillhammer

Dr. Ernst Schillhammer Rechtsanwalt in Wien
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Seminarnummer: 20250925-8

SOFT SKILLS

Ermittlungsverfahren - Der Anwalt und die Polizei

Datum

25. September 2025 - 26. September 2025

Dauer

9 Stunden / 3 Halbtage

Ort

Wien, Fleming's Hotel Wien - Stadthalle/Nähe Westbahnhof, Neubaugürtel 26 - 28, 1070 Wien

Referent/en

DDr. Gerald Fürst, Rechtsanwalt in Mödling
Brigadier Stefan Pfandler, Leiter des Landeskriminalamtes in Niederösterreich
Dr. Ernst Schillhammer, Rechtsanwalt in Wien

Seminarbeitrag

EUR 540.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwaltsanwärter
EUR 540.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download), ein Mittagessen inkl. Seminargetränke, Kaffeepausen, Konferenzgetränke

Seminarziel

Eine der spannendsten Situationen in unserer alltäglichen anwaltlichen Arbeit ist es, wenn ein Klient berichtet, er sei telefonisch von der Polizei kontaktiert worden mit der Bitte zur Auskunftserteilung in deren Dienststelle zu erscheinen.

Wenn der Mandant - was durchaus auch realistisch ist - keine Ahnung hat, worum es dabei gehen könnte, sind wir als JuristIn in einer Ausnahmesituation: Von Anfang an konditioniert auf Papier und Akten verfügen wir meist nicht einmal über eine
Aktenzahl, und auch die Erfüllung unser Hauptaufgabe - eine nur annähernd richtige Subsumtion eines Sachverhalts unter die zugehörige Norm - ist nicht möglich, wenn wir nicht einmal den Vorwurf kennen.
Sehr oft ist dabei sogar unklar, ob der Klient nun als Zeuge vernommen werden soll, oder als Beschuldigter - auch wenn wir um die Wichtigkeit dieser Differenzierung sehr wohl Bescheid wissen: Der Zeuge hat die Pflicht, unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen im Fall ihrer Verletzung die Wahrheit zu sagen, und umgekehrt, weil er nicht Partei ist, keinerlei Recht auf Akteneinsicht.

Und doch wollen wir kooperativ sein, weil anderes unter Umständen zu Lasten und zum Nachteil des Mandanten ausfallen könnte: Eine amikale Atmosphäre ist nicht nur psychologisch angenehmer und für die eigene Sache von Vorteil, sondern dient im Regelfall auch der Wahrheitsfindung, an der auch der Rechtsanwalt interessiert sein könnte (weil es ja in der Vertretung immer um die Wahrheit des Klienten geht).

Letzten Endes streben wir aber an, die Zusammenarbeit der Anwaltschaft mit der Polizei, die für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaats unumgänglich ist, auch dadurch zu verbessern, dass wir Ungenauigkeiten, Missverständnisse und die Unkenntnis des Ablaufs des Beginns eines Strafverfahrens gemeinsam zu beheben versuchen.

Ablauf

Donnerstag, 25. September 2025

16.00 - 19.30
Der erste Kontakt: telefonische Abklärung der Rolle des Mandanten im Verfahren zum Zweck der Beschaffung der relevanten Unterlagen und Herstellung eines entsprechenden Gesprächsklimas.

Freitag, 26. September 2025

09.00 - 17.30
Können Maßnahmen (Telefonüberwachung, Androhung der Durchsuchung, Sicherstellungen, Computerauswertungen) gegen den Klienten, Angehörige und Kontaktpersonen abgewendet werden?
Strategiefestlegung und Vorbereitung des Mandanten auf seine Vernehmung vor der Polizei ("Sie haben das Recht zu schweigen"); Entschlagungsrechte in der Praxis.
Die Bedeutung der "Anwesenheit" des Rechtsanwalts bei der polizeilichen Vernehmung: Was können wir wirklich tun?

Informationen

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf 25 Personen beschränkt ist.

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass bei dieser Veranstaltung keine digitalen Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Es werden vor Ort Handouts von den jeweiligen Vortragenden ausgeteilt.