AGBs

DER ANWALTSAKADEMIE GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG ANWALTLICHER AUS- UND FORTBILDUNG M.B.H.
(IM FOLGENDEN KURZ: ANWALTSAKADEMIE)

1. GRUNDSÄTZE DER SEMINARGESTALTUNG

1.1. Bei der Gestaltung der Seminare der Anwaltsakademie steht die Wissensvermittlung durch Praktiker im Vordergrund. Die Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse des Rechtsanwaltsberufes zugeschnitten. Über die bloße Stoffbehandlung hinaus sollen diese Seminare vor allem das anwaltliche Know-how zur Umsetzung des erlernten Wissens in die praktische Tätigkeit des Rechtsanwalts als Berater und Vertreter seiner Partei nahebringen. Um dies sicherzustellen, wird die Ausbildung im Wesentlichen von Kollegen getragen, die in dem betreffenden Fachgebiet über besondere Berufserfahrung verfügen.

1.2. Selbstverständlich werden die Veranstaltungen nicht allein von Anwaltskollegen bestritten. Sehr wichtig ist insbesondere der Beitrag jener Vortragenden, die aus dem Kreis der Richter, Universitätsangehörigen, Verwaltungsbeamten und Wirtschaftstreuhänder kommen. Nur ihr Erfahrungswissen vermag ein realitätsnahes, abgerundetes Bild bestimmter Stoffgebiete zu vermitteln. Für teilnehmende Rechtsanwaltsanwärter gilt: Ein weiteres wichtiges Anliegen der Seminare der Anwaltsakademie ist es, den Berufsanwärtern das besondere Berufsbild des Rechtsanwalts darzulegen und bei Seminaren bereits zwischen den Berufsanwärtern ein für die künftige Berufsausübung hilfreiches Klima des persönlichen Kennens und der kollegialen Zusammenarbeit zu schaffen.

1.3. Die Seminare sind durchwegs so aufgebaut, dass sie sich nicht auf eine frontale Informationsveranstaltung reduzieren lassen, sondern zur Mitarbeit aktivieren. Dies erfolgt bei Präsenzseminaren insbesondere durch Einsatz von Gruppenarbeit, in der die unmittelbare praktische Umsetzung des Wissensstoffes erfolgt.

1.4. Nicht zuletzt sind diese Seminare als Voraussetzung für die Rechtsanwaltsprüfung eingerichtet worden. Die Vortragenden bemühen sich daher, auch diesem Ziel Rechnung zu tragen und den Wissensstoff entsprechend prüfungsbezogen zu vermitteln. Um auch ausgewiesenen Rechtsanwälten, aber auch Rechtsanwaltsanwärtern nach Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung, die Möglichkeit zu geben, in speziellen Rechtsgebieten auf dem Laufenden zu sein, bietet die Anwaltsakademie ein umfangreiches Fortbildungsprogramm mit ausgewählten Referenten an.

2. SEMINARBEITRAG

2.1. Nach wie vor wird bei der Preisgestaltung davon ausgegangen, dass der Veranstalter ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt.

2.2. Jeder eingetragene Rechtsanwalt erhält von der Anwaltsakademie einen Fortbildungsscheck in Höhe von 200 EUR netto. Der Gutschein ist zwei Jahre nach Eintragungsdatum gültig und einmal für die Buchung einer Präsenzveranstaltung oder eines DIGITALEN ANGEBOTS einlösbar, wobei der Kaufwert mindestens 200 EUR netto beträgt. Keine Barablöse oder Kontogutschrift möglich. Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Gutschein-Code ist ausschließlich während des Buchungsvorgangs anwendbar und nicht rückwirkend.
Voraussetzung für die Einlösung des Fortbildungsgutscheines ist ein myawak-Konto (Kanzleikonto oder persönliches myawak-Konto).
Bei Stornierungen oder Umbuchungen behält der Gutschein seine Gültigkeit und für eine alternative Buchung wieder freigeschaltet.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

3. VORSTEUERABZUG

3.1. Für die Ermöglichung des Vorsteuerabzuges wird von der Anwaltsakademie eine Rechnung mit allen Rechnungsmerkmalen (Name, Anschrift und UID der Anwaltsakademie, Name und Anschrift des Empfängers = Zahlers, Leistung, Tag/Zeitraum, Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, UID des Leistungsempfängers (bei inländischen Leistungen, deren Gesamtbetrag EUR 10.000 übersteigt), Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Leistungszeitpunkt) ausgestellt, sofern der Rechnungsempfänger die ihn betreffenden Daten mit der Anmeldung vollständig zur Verfügung stellt; unter Verzicht auf eine darüber hinausgehende Rechnungslegung.

4. ZAHLUNGSKONDITIONEN UND STORNOBEDINGUNGEN

4.1. Der Seminarbeitrag ist spätestens vor Seminarbeginn auf das Konto der Anwaltsakademie bei der UniCredit Bank Austria AG, IBAN = AT57 1200 0323 1519 5000 / BIC = BKAUATWW (Verwendungszweck: Seminarnummer, Teilnehmername und Rechnungsnummer) zu überweisen.

4.2. Im Falle einer Abmeldung von einem Präsenzseminar oder LIVE-WEBCAST werden folgende Seminarbeiträge fällig:

  • bis 15 Tage vor Seminarbeginn: kostenfrei
  • 14 Tage bis 1 Tag vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarbeitrages
  • am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100 % des Seminarbeitrages.

4.3. Eine Abmeldung von einem Präsenzseminars oder LIVE-WEBCAST muss schriftlich erfolgen; maßgebend ist das Datum des Einlangens bei der Anwaltsakademie. In der Folge erhält der Teilnehmer eine Stornobestätigung und auf Wunsch auch eine Gutschrift.

5. SEMINARUNTERLAGEN

5.1. Für jedes Seminar werden Materialien ausgehändigt beziehungsweise online zur Verfügung gestellt, die nur für den persönlichen Gebrauch durch die Teilnehmer als Arbeitsunterlage während des Seminars und zur Wiederholung des Stoffes nach dem Seminar dienen. Die Einräumung eines Nutzungsrechtes oder die Erteilung einer Nutzungsbewilligung ist damit nicht verbunden.

5.2. Für Seminarunterlagen, welche online zur Verfügung gestellt werden, gilt folgender Aktualitätshinweis: Die Anwaltsakademie übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Seminarunterlagen weder Gewähr noch Haftung. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zum Seminartermin oder zum Veröffentlichungsdatum (oder zu dem angegebenen abweichenden Aktualitätsstichtag) empfiehlt sich dem Nutzer von Seminarunterlagen eine entsprechend sorgfältige Umschau nach Neuerungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum.

6. SEMINARVORBEREITUNG

6.1. Der persönliche Nutzen aus einem Seminar ist erfahrungsgemäß wesentlich größer, wenn die Teilnehmer zumindest über ein Grundwissen verfügen. Die Anwaltsakademie ersucht die Teilnehmer daher, sich auf die einzelnen Seminare vorzubereiten und diesen Gedanken auch bei der persönlichen Seminarplanung zu berücksichtigen.

7. Bestätigung der Seminarteilnahmen

7.1. Für Rechtsanwaltsanwärter gilt: 

7.1.1. Rechtsanwaltsanwärter können jederzeit eine Bestätigung der absolvierten Seminare anfordern. Dies gilt für alle approbierten Veranstaltungen. Die Bestätigung dient nur dann zum Nachweis der absolvierten Halbtage, wenn sie mit einer Originalunterschrift von der Geschäftsführung der Anwaltsakademie oder mit einer digitalen Signatur versehen ist.

Die aktuelle Bestätigung der Seminarteilnahmen kann jederzeit über das myawak-Konto downgeloadet bzw direkt an die jeweilige Rechtsanwaltskammer übermittelt werden.

7.1.2. Bei Präsenzseminaren dokumentiert der Teilnehmer mit seiner Unterschrift auf der Anwesenheitsliste oder via QR-Code-Scan mit der AWAK-APP seine Anwesenheit im Seminar. Ein Anspruch auf Bestätigung der Seminarteilnahme durch die Anwaltsakademie besteht allerdings nur hinsichtlich jener Halbtage, an denen der Teilnehmer voll anwesend war. Die Anwesenheit im virtuellen Seminarraum wird anhand der verbrachten Zeit bzw nach Übermittlung einer Eidesstattlichen Erklärung bestätigt.

7.2. Für Rechtsanwälte gilt:

7.2.1. Auf Anfrage können Rechtsanwälte jederzeit eine Bestätigung der besuchten Seminare anfordern.

8. PROGRAMMÄNDERUNGEN

8.1. Sachlich begründete Änderungen im angekündigten Programm oder in dessen Ausführung (z. B. Referenten), insbesondere aus Gründen der Aktualität oder in Folge unvorhersehbarer Ereignisse, unter Wahrung überwiegender Kernthemen, bleiben der Anwaltsakademie vorbehalten.

8.2. Im Falle der Verhinderung vorgesehener Referenten behält sich die Anwaltsakademie insbesondere vor, eine angekündigte Veranstaltung auch kurzfristig (statt Beauftragung eines Ersatzreferenten) entweder abzusagen oder um diesen Teil zu kürzen, gegen Rückerstattung des allenfalls bereits entrichteten Seminarbeitrages, je nach dem Umfang der Absage relevant-aliquot oder gesamt.

8.3. Die Anwaltsakademie behält sich vor, die Veranstaltungsform (online / präsenz) eines Seminars aus organisatorischen Gründen zu ändern.  Die Teilnehmer werden rechtzeitig über die Änderung informiert und können ggf die Teilnahme kostenlos stornieren.

8.4. Die Teilnehmer sind eigens dafür verantwortlich, die An- und Abreise bzw. eventuelle Zimmerbuchungen selbst und auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle einer Absage des Seminars seitens der Anwaltsakademie (siehe Punkt 8.2.) ist jeder Teilnehmer dafür selbstständig verantwortlich, eine rechtzeitige Stornierung eventueller Buchungen/Reservierungen durchzuführen. Die Anwaltsakademie übernimmt keine Gewährleistung/Haftung/Zahlung von Stornierungskosten seitens der Teilnehmer, falls ein Seminar kurzfristig abgesagt werden muss, sodass eine rechtzeitige Stornierung nicht mehr möglich ist. Jeder Teilnehmer wird dazu eingeladen, sich rechtzeitig bei der Anwaltsakademie zu informieren, ob ein Seminar abgehalten wird.

9. KUNDENPORTAL "MYAWAK.AT"

9.1. Kunden der Anwaltsakademie, die sich für das Kundenportal "myawak.at" anmelden und registrieren lassen, können über dieses Portal nicht nur seminarbegleitende Unterlagen herunterladen sowie ON DEMAND-WEBCASTS besuchen, sondern auch:

  • ein Verzeichnis aktueller oder absolvierter Seminare abrufen;
  • Präsenzseminare und digitale Angebote auf ihre Merkliste setzen oder buchen;
  • Buchungen von Präsenzseminaren und LIVE-WEBCASTS ändern oder stornieren;
  • Rechnungen als PDF-Dateien herunterladen;
  • ein Verzeichnis absolvierter Halbtage abrufen;
  • Bestätigungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammer übermitteln;
  • Zertifikate anfordern; und
  • ihre Stammdaten aktualisieren.

9.2. Die Anwaltsakademie bemüht sich nach besten Kräften um die möglichst allzeitige Verfügbarkeit des Kundenportals "myawak.at" und insbesondere der von ihr angebotenen ON DEMAND-WEBCASTS, behält sich aber Einschränkungen für Wartungsarbeiten und aus technischen Gründen vor. Die Haftung für Ausfallzeiten ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

9.3. Nutzer des Kundenportals "myawak.at" müssen ihre Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) geheim halten und jeden Verdacht der Nutzung durch einen Dritten unverzüglich ausdrücklich und schriftlich der Anwaltsakademie melden; sie haften für Schäden, die durch eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht entstehen. Wenn ein Nutzer sich vertragswidrig verhält, ist die Anwaltsakademie zur Sperre des Zuganges berechtigt.

9.4. Die Haftung für Schäden eines Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung des Kundenportals "myawak.at" einschließlich allfälliger Online-Zahlungen ist ausgeschlossen, soweit der Anwaltsakademie nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

10. AWAK ON DEMAND-WEBCASTS

10.1. In zeitgemäßer Weiterentwicklung ihres Seminarprogramms bietet die Anwaltsakademie auch ON DEMAND-WEBCASTS. Diese ermöglichen Rechtsanwaltsanwärtern und Rechtsanwälten, von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl teilzunehmen. Die Buchung eines ON DEMAND-WEBCASTS ermöglicht den unlimitierten Zugriff.

10.2. Für den Zugang zu den ON DEMAND-WEBCASTS ist ein persönliches myawak-Konto erforderlich. Jeder Interessant kann sich unter https://my.awak.at/login mit einer persönlichen E-Mail-Adresse registrieren. Innerhalb von zwei Werktagen wird das Konto freigeschalten und der gebuchte ON DEMAND-WEBCAST steht Ihnen in Ihrem persönlichen myawak-Konto zur Verfügung.

10.3. Sämtliche persönliche Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

10.4. Die Buchung eines ON DEMAND-WEBCATS ist nur über das myawak-Konto gültig.

10.5. Die ON DEMAND-WEBCATS der Anwaltsakademie sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt und dürfen schon daher grundsätzlich nicht aufgenommen werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der zur Nutzung berechtigte Kunde der Anwaltsakademie, auch von (vollständigen oder partiellen) Bild- und/oder Tonaufnahmen zum eigenen oder zum privaten Gebrauch abzustehen. Im Fall der Zuwiderhandlung hat der Nutzer der Anwaltsakademie eine Vertragsstrafe in Höhe des jeweiligen Seminarbeitrages zu leisten; die Geltendmachung eines übersteigenden Schadens bleibt vorbehalten.

11. ORGANISATION

11.1. Die Anwaltsakademie ist Veranstalter und besorgt die organisatorische Abwicklung. An der inhaltlichen Gestaltung der einzelnen Seminare wirken die Referenten sowie der ÖRAK-Arbeitskreis Berufsaus- und Fortbildung mit. Trotz sorgfältiger Auswahl der Referenten kann die Anwaltsakademie nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Seminarinhalte Gewähr leisten oder haften.

12. GLEICHBERECHTIGUNG UND SPRACHE

12.1. Die Anwaltsakademie legt großen Wert auf die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das im Interesse der Lesbarkeit verwendete generische Maskulinum umfasst gleichermaßen Frauen und Männer.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

13.1. Erfüllungsort ist Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des für den dritten Wiener Gemeindebezirk jeweils sachlich zuständigen Gerichtes.