Seminarnummer: OS2017017-9
Dieser ON DEMAND-WEBCAST wurde am 01.09.2017 aufgezeichnet.
Über strittige Unterhaltsansprüche wird bei Gericht entweder im streitigen oder im außerstreitigen Verfahren entschieden. Vereinbarungen über den Unterhaltsanspruch sind an sich möglich, bis hin zum Verzicht, wobei auf Kindesunterhaltsansprüche faktisch nicht verzichtet werden kann, wohl aber auf nacheheliche Ehegattenunterhaltsansprüche. Bei Vereinbarungen stellt sich die Frage, wie weit sie in die Zukunft "fortwirken". Festlegungen des Unterhaltsanspruchs- auch durch Vereinbarung unterliegen der "Umstandsklausel". Während Ehegatten und eingetragene Partner Informationen über die Unterhaltsbemessungsgrundlage auf dem Weg einer Stufenklage erlangen können, bestehen zugunsten von unterhaltsberechtigten Kindern gesetzliche Auskunftsansprüche (etwa des Arbeitgebers und der Finanzämter).
Der WEBCAST wird im Umfang von 19 Minuten gemäß §§ 36 iVm 35 Abs 2 RL-BA 2015 angerechnet.
Die Anwaltsakademie legt großen Wert auf die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das im Interesse der Verständlichkeit verwendete generische Maskulinum umfasst gleichermaßen Frauen und Männer.
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