Seminarnummer: 20211015-8
Aus-/Fortbildungsseminar
ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE - Von der Testamentserrichtung bis zur Einantwortung - Aktuelles für den Rechtsanwalt
Datum
Approbation
Ort
Seminarleitung
Referent/en
Dr. Gottfried Musger, Hofrat des OGH
Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, Rechtsanwalt in Wien
Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, stv. Institutsvorstand, Universität Wien - Institut für Zivilrecht
Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Scheuba, Rechtsanwältin in Wien
Mag. Karolina Vajda, Notariatskandidatin in Wien
Seminarbeitrag
EUR 750.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. Seminarunterlagen, ein Mittagessen inkl. Seminargetränke, Kaffeepausen und Konferenzgetränke
Seminarziel
Dieses Seminar ist den vielen neuen Fragen „rund um den Todesfall" zu der seit 1.1.2017 geltenden neuen Rechtslage gewidmet. Die Vortragenden kommen aus allen mit diesen Fragen befassten Berufsgruppen. Die Teilnehmer erhalten damit nicht nur den aktuellen Wissenstand von Experten zum neuen Erbrecht vermittelt. Auch der im Berufsalltag jeweils unterschiedliche Zugang zu Lösungen für neue (und alte) Rechtsfragen wird anschaulich nähergebracht. Das Seminar sollte damit für jene interessant sein, die auch zum neuen Erbrecht als Rechtsanwalt kompetent beraten und Auskunft geben können wollen.
Ablauf
Freitag, 15. Oktober 2021
09.00 - 10.30 (MUSGER)
Neue Rechtsprechung zum Erb- und Pflichtteilsrecht und zum Verlassenschaftsverfahren
11.00 - 12.30 (SCHEUBA)
Verfügungen von Todeswegen - Individuell gestalten
Ausgewählte Instrumente, um letzte Wünsche umzusetzen
13.30 - 15.00 (RABL)
Das Pflichtteilsrecht
Was alles neu ist
15.30 - 17.00 (SCHAUER)
Unternehmensnachfolge
Erbrechtliche Nachfolge bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Privatstiftung
Samstag, 16. Oktober 2021
09.00 - 10.30 (VAJDA)
Das Verlassenschaftsverfahren
Ablauf; Spezielle Fragen
11.00 - 12.30 (MARSCHNER)
Steuerliche Aspekte der unentgeltlichen Vermögensübertragung
Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Liegenschaftsübertragungen, Schenkungsmeldegesetz,
Stiftungseingangssteuergesetz, Ertragsteuerliche Auswirkungen