Seminarnummer: 20210909-8
Aus-/Fortbildungsseminar
Forderungsdurchsetzung im Insolvenzverfahren - Welche Vorteile bieten eine Anmeldung der Forderung und die Beteiligung am Insolvenzverfahren
Datum
Approbation
Ort
Referent/en
Seminarbeitrag
EUR 560.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. Seminarunterlagen, ein Mittagessen inkl. Seminargetränke, Kaffeepausen und Konferenzgetränke
Seminarziel
Seminarziel ist es, die Teilnehmer mit der Anmeldung und Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie mit den mit der Nichtanmeldung verbundenen Nachteilen vertraut zu machen. Die Nichtanmeldung einer Insolvenzforderung bringt weit mehr mit sich als dass der Gläubiger keine Verteilungsquote erhält, so auch z. B., dass die Verjährung der Forderung nicht verhindert wird.
Erörtert wird nicht nur die Stellung der Insolvenzgläubiger, sondern auch die Position der gesicherten Gläubiger, der Massegläubiger, der nachrangigen Gläubiger und auch des Vertragspartners des Schuldners als Gläubiger. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Wirkungen der Entschuldung durch Sanierungsplan, Zahlungsplan und Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren auf die Forderungen.
Das Seminar bietet sowohl einen die Praxis und Judikatur berücksichtigenden Gesamtüberblick als auch Detailfragen wie z. B.:
Wie ist eine Forderung aus Anlegerschäden anzumelden?
Welches Verhalten des Gläubigers wird als Verzicht auf das Wiederaufleben der Zahlungsplanquote gewertet?
Bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, wenn der Gläubiger die Sanierungsplanquote annimmt?
Ablauf
Donnerstag, 9. September 2021
09.00 - 10.30
Einteilung der Gläubiger - Welche Forderungen sind anzumelden oder geltend zu machen?
Vorteile der Anmeldung und Nachteile der Nichtanmeldung
11.00 - 12.30
Inhalt der Forderungsanmeldung und der Geltendmachung – Prüfungsklage
Sonderfälle der Anmeldung
14.00 - 15.30
Auswirkungen von Sanierungsplan, Zahlungsplan, und Abschöpfungsverfahren auf die Forderungen
16.00 - 17.30
Gläubigerstellung und Beteiligung im Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (neu ab 2021)